Gefahrstoffe gemäss ArG – Kurzüberblick
Der Umgang mit Gefahrstoffen ist im Arbeitsgesetz (ArG), der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sowie der ArGV 3 geregelt. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden.
Zentrale Punkte:
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Arbeitgeber müssen Gefährdungen durch Gefahrstoffe beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen treffen (Art. 6 ArG).
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Substitution gefährlicher Stoffe hat Vorrang vor Schutzmassnahmen.
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Exposition gegenüber toxischen, krebserzeugenden, mutagenen oder sensibilisierenden Stoffen ist zu vermeiden bzw. zu minimieren.
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Technische, organisatorische und persönliche Schutzmassnahmen (TOP-Prinzip) sind umzusetzen.
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Mitarbeitende müssen instruiert und geschult werden.
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Sicherheitsdatenblätter müssen verfügbar sein.
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Besonders schutzbedürftige Personen (Jugendliche, Schwangere, Stillende) dürfen nicht exponiert werden.
Fazit:
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen ist Pflicht des Arbeitgebers und zentral für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.