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Arbeitssicherheit · Gesundheitsschutz

Gefahrstoffe gemäss ArG – Kurzüberblick

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist im Arbeitsgesetz (ArG), der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sowie der ArGV 3 geregelt. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden.

Zentrale Punkte:

  • Arbeitgeber müssen Gefährdungen durch Gefahrstoffe beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen treffen (Art. 6 ArG).

  • Substitution gefährlicher Stoffe hat Vorrang vor Schutzmassnahmen.

  • Exposition gegenüber toxischen, krebserzeugenden, mutagenen oder sensibilisierenden Stoffen ist zu vermeiden bzw. zu minimieren.

  • Technische, organisatorische und persönliche Schutzmassnahmen (TOP-Prinzip) sind umzusetzen.

  • Mitarbeitende müssen instruiert und geschult werden.

  • Sicherheitsdatenblätter müssen verfügbar sein.

  • Besonders schutzbedürftige Personen (Jugendliche, Schwangere, Stillende) dürfen nicht exponiert werden.

Fazit:
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen ist Pflicht des Arbeitgebers und zentral für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.